Pflegehilfsmittel für Zuhause

Pflegehilfsmittel

Die Barbara Apotheke steht Ihnen auch hier als kompetenter Partner zur Seite!

Haben Sie einen anerkanntem Pflegegrad oder pflegen Sie einen Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad? Dann haben auch Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Auf bis zu 40 € pro Monat beläuft sich die Kostenübernahme der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (gemäß §78 Abs. 1, in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI (Anlage 4)). 

Genauer gesagt – haben Sie einen Anspruch, wenn Sie:

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst betreut werden.
  • zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen. 

Achtung: Bewohnern eines Pflegeheims oder Personen, die sich im Krankenhaus befinden, steht diese Hilfsmittelpauschale nicht zur Verfügung.

Folgende Pflegehilfsmittel können Sie beziehen: 

  • Handschuhe
  • Mundschutz (ggf. FFP2-Masken)
  • Schutzschürzen
  • Handdesinfektion
  • Flächendesinfektion
  • Fingerlinge 
  • wiederverwendbare saugende Bettschutzeinlagen (nur zweimal pro Jahr und gesondert Beantragung erforderlich)


Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Beantragung Ihrer Pfleghilfsmittel und Abrechnung mit der Pflegekasse.
Wir stellen gemeinsam mit Ihnen, Ihr individuelles Pflegepaket und das abgestimmt nach ihren Bedürfnissen jeden Monat zusammen.        

Sprechen Sie uns an!