Kurz & knapp: Medizinisches Cannabis in Deutschland 2025

Medizinisches Cannabis – die wichtigsten Infos im Überblick

Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr und kann auf einem normalen Rezept (Muster 16) oder als eRezept verordnet werden. Ärzte dürfen es verschreiben, wenn andere Therapien nicht ausreichen und gleichzeitig eine positive Wirkung zu erwarten ist. Dieser Artikel erklärt rechtliche GrundlagenKostenübernahmehäufige medizinische Indikationen und moderne Zugangswege wie Telemedizin und das wissenschaftlich fundiert, verständlich erklärt und mit praktischen Tipps für Patienten.

➡ Mehr dazu, wie lange THC im Blut, Urin und Haar nachweisbar ist, erfahrt ihr in unserem separaten Artikel.

THC und andere Drogen: Nachweisbarkeit im Körper – Das solltest du wissen

Ist medizinisches Cannabis noch ein Betäubungsmittel (BTM)?

Seit dem 1. April 2024 verordnen Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken auf dem normalen Rezept (Muster 16) bzw. per eRezept. Medizinisches Cannabis ist kein BTM mehr. Eine Verordnung auf Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ist seitdem nicht mehr möglich und auch nicht mehr notwendig.

Mit der gesetzlichen Öffnung für medizinisches Cannabis fragen sich viele Patienten, ob sie von einer Therapie profitieren könnten. Gleichzeitig bestehen bei vielen Ärzten noch Unsicherheiten, wann eine Verordnung sinnvoll und rechtlich abgesichert ist.

Die folgenden Abschnitte geben einen kompakten Überblick über die wichtigsten medizinischen Indikationen, den aktuellen Stand der Forschung und die praktischen Wege, wie Patienten – auch per Telemedizin – Zugang zu einer Cannabistherapie erhalten. Außerdem soll es zur Aufklärung und Entstigmatisierung beitragen und verdeutlichen, dass medizinisches Cannabis heute unter pharmazeutischer Qualität und mit ärztlicher Verordnung eine seriöse, geprüfte Therapieoption ist.

Ausführliche Patienteninformation bietet auch die Barmer – Cannabis auf Rezept.

Cannabis verschreiben lassen – Das sagt das Gesetz 2025

In Deutschland dürfen Hausärzte und Fachärzte (ausgenommen Zahnärzte und Tierärzte) medizinisches Cannabis verschreiben, wenn andere Therapieoptionen ausgeschöpft oder nicht geeignet sind und gleichzeitig eine positive Wirkung zu erwarten ist.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

  • Möglich bei gesetzlich Versicherten, muss aber vor Beginn der Therapie beantragt und genehmigt werden.
  • Prüfung erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst.
  • Ablehnungen können mit ärztlicher Begründung und Widerspruch oft überprüft werden.

Privatrezept

Auch ohne Genehmigung können Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit Cannabis auf Privatrezept verordnen. Die Kosten trägt der Patient selbst. Das ist oftmals der einfachere und schnellere Weg.

Tipp: Über den Rezeptkonfigurator bei Cannaleo lässt sich schnell und diskret prüfen, ob eine Cannabistherapie infrage kommt.

Wofür ist medizinisches Cannabis zugelassen?

Ein wissenschaftlicher Report, den die Techniker Krankenkasse in Auftrag gegeben hat, fasst die Studienlage zu medizinischem Cannabis zusammen.

Gut belegte Indikationen:

  • Chronische Schmerzen
  • Spastizität bei Multipler Sklerose und Paraplegie
  • Epilepsie (insbesondere therapieresistente Formen)
  • Übelkeit und Erbrechen nach Chemotherapie
  • Appetitsteigerung bei HIV/AIDS

Mögliche, aber noch nicht ausreichend belegte Indikationen:

  • Angststörungen
  • Schlafstörungen
  • Tourette-Syndrom
  • ADHS

Keine wissenschaftlich belegte Wirksamkeit:

  • Depressionen
  • Psychosen
  • Demenz
  • Glaukom
  • Darmerkrankungen

Ärztliche Verschreibung – So läuft es ab

Eine Verordnung ist in Deutschland bei Hausärzten oder Fachärzten (außer Zahnärzten und Tierärzten) möglich.

  • Gesetzlich versichert: Kostenübernahme nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse, oft mit strenger Prüfung
  • Privatversichert: Häufig unkompliziertere Genehmigung
  • Privatrezept: Auch ohne Kostenübernahme können Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit medizinisches Cannabis auf Privatrezept verschreiben – Patienten zahlen dann selbst

Übersicht & Hilfen: Über unseren Rezeptkonfigurator bei Cannaleo kann innerhalb weniger Minuten geprüft werden, ob eine Cannabistherapie in Frage kommt – diskret, schnell und online.

Cannabis per Telemedizin

Für viele Patienten ist die Sprechstunde die bequemste Möglichkeit, eine Cannabisverordnung zu erhalten – besonders bei eingeschränkter Mobilität oder langen Anfahrtswegen.

Ablauf (je nach Anbieter leicht variabel):

  1. Optional: Ausfüllen eines medizinischen Fragebogens
  2. Ärztliche Anamnese per Video oder schriftlich
  3. Upload vorhandener Befunde (falls vorhanden)
  4. Rezeptversand per Post oder direkte Übermittlung an die Apotheke

Seriöse Anbieter mit direkter Terminmöglichkeit (Auswahl):

Patientensicherheit und Entstigmatisierung

Cannabis als Arzneimittel unterliegt in Deutschland strengen Qualitätskontrollen. Patienten profitieren von pharmazeutischer Reinheit und gleichbleibender Wirkstoffkonzentration. Unser Ziel ist es, die Stigmatisierung zu durchbrechen: Wer Cannabis medizinisch nutzt, ist kein „Kiffer“, sondern ein Patient mit einer anerkannten Therapieoption. Datenschutz, Verschwiegenheit und die sichere Abgabe stehen bei uns an erster Stelle.

Weiterführend

In einem separaten Artikel gehen wir darauf ein, ob Cannabis abhängig machen kann, wie hoch das Risiko tatsächlich ist und welche Präventionsstrategien sinnvoll sind:

➡ Zum Artikel „Cannabis, Sucht Symptome & Prävention“

Wichtige Hinweise für Patienten

  • Fahrtüchtigkeit: Auch bei ärztlicher Verordnung darf nicht unter akuter Wirkung gefahren werden
  • Wechselwirkungen: Cannabis kann mit anderen Medikamenten interagieren – ärztliche Beratung ist Pflicht
  • Sortenauswahl: Unterschiedliche Cannabissorten können je nach Wirkstoffprofil verschiedene Effekte haben
  • 🌿 Wer sich über Cannabissorten und deren Inhaltsstoffe informieren möchte, findet weitere Informationen bei Flowzz – Cannabisblüten im Überblick.

Interne Leseempfehlungen


Nochmal zusammengefasst

Medizinisches Cannabis kann bei einer Reihe von Erkrankungen eine wirksame Ergänzung oder Alternative zu herkömmlichen Therapien sein – vor allem bei chronischen Schmerzen und bestimmten neurologischen Erkrankungen. Die Entscheidung sollte jedoch immer auf einer sorgfältigen ärztlichen Prüfung basieren. Gleichzeitig ist es wichtig, Patienten von Vorurteilen zu befreien und ihnen einen sicheren, datenschutzkonformen Zugang zu ermöglichen.

Quellen

  14. August 2025
 

Einen Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht